Flugreisen richtig vorbereiten: was darf mit ins Flugzeug?

Auf Flugreisen gelten strenge Sicherheitsbestimmungen, die Sie schon im Voraus beim Zusammenstellen Ihres Reisegepäcks beachten sollten. Dadurch können Sie unnötige Probleme bei der Sicherheitskontrolle vermeiden und riskieren nicht, dass Sie Ihr Gepäck am Flughafen eventuell noch einmal neu packen oder unzulässige Gegenstände bei der Kontrolle zurücklassen müssen.

Handgepäck sorgfältig auswählen

Generell sind die Regelungen für den Handgepäckinhalt deutlich restriktiver als für das sonstige Reisegepäck, das im Frachtraum des Flugzeugs befördert wird. Zu den Dingen, die Sie bei den meisten Airlines problemlos mit an Bord nehmen dürfen, zählen beispielsweise eine Hand- oder Umhängetasche, eine Reisedecke und ein Mantel. Auch gegen eine kleine Kamera oder ein Fernglas sowie Reiselektüre in angemessener Menge wird niemand etwas einzuwenden haben.

Falls Sie mit einem Baby unterwegs sind, dürfen Sie natürlich auch den Babytragekorb mit in die Kabine nehmen. Auch wer auf Gehhilfen oder orthopädische Hilfsmittel angewiesen ist, darf diese während des Fluges mit sich führen. Nicht erlaubt sind dagegen alle Gegenstände, die geeignet sind, Menschen zu verletzen. Dazu zählen scharfe und spitze Gegenstände wie Messer, Nagelscheren, Schraubenzieher u. ä., aber auch Golf-, Hockey- oder Baseballschläger, Fackeln, Gasbehälter und dergleichen mehr.

Vorsicht bei Flüssigkeiten und Duty-free-Produkten

Flüssigkeiten dürfen Sie im Handgepäck nur in sehr begrenztem Maße mitnehmen. Erlaubt sind lediglich Behälter von bis zu 100 Millilitern Inhalt. Diese müssen in einem transparenten und wieder verschließbaren Plastikbeutel verstaut werden. Dieser Zip-Beutel darf wiederum höchstens einen Liter Fassungsvermögen haben. Achten Sie dabei auch darauf, dass auch Cremes oder Gele als Flüssigkeiten gelten. Kosmetika, die Sie während des Fluges nicht unbedingt benötigen, sollten Sie deshalb am besten in einem Koffer unterbringen, den Sie beim Check-in als Reisegepäck aufgeben.

Eine neue Regelung besagt, dass Sie im Duty-free-Shop erworbene Produkte auf dem Flug dabei haben dürfen, Sie benötigen dafür allerdings eine entsprechend versiegelte Tüte und den Kaufbeleg. Auch Medikamente und Spezialnahrung dürfen seit dem 31.01.2014 wieder die 100-Milliliter-Grenze überschreiten und ins Flugzeug mitgenommen werden. Falls Sie rauchen, sollten Sie sich in jedem Fall an das Rauchverbot im Flugzeug halten und gegebenenfalls vorab ein Nikotinpflaster benutzen. Das Benutzen von E-Zigaretten ist allerdings bei einigen Fluggesellschaften noch gestattet. Mehr Infos zu der nikotinfreien Zigaretten-Alternative finden Sie zum Beispiel hier.

Einhaltung der Vorschriften spart unnötigen Ärger

Auch wenn die zu beachtenden Sicherheitsvorschriften für das Handgepäck auf Flugreisen auf den ersten Blick etwas bürokratisch anmuten mögen, sollten Sie sie doch ernst nehmen und sich rechtzeitig damit auseinandersetzen. Denn spätestens bei der Kontrolle am Flughafen kostet es Sie unnötig Zeit und Ärger, wenn sich herausstellt, dass Sie unerlaubte Gegenstände dabei haben.

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